Aktuelles aus der Rechtsecke:       

             - Wichtige Urteile für Sportschützen

 

             - Transport von Schusswaffen

 

             - Einführung einer Waffensteuer in Stuttgart

 

Änderung der Alterserfordernisse für Kinder und Jugendliche

Aufgrund der Änderungen des WaffG mit Datum vom 25.07.2009 hat der BDMP LV NRW die Übersicht über die Alterserfordernisse für Kinder und Jugendliche neu gefasst. Anbei der aktuelle Stand.

Wichtigste Änderungen:
1. Kein Schießen mehr mit großkalibrigen Schusswaffen unter 18 Jahren (Ausnahme: Einzelladerlangwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner).
 
2. Für den KK-Bereich gilt jetzt: Jugendliche benötigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine Einverständniserklärung der/ des Sorgeberechtigten.
 
3. Auch für das Schießen mit Einzelladerlangwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Einverständniserklärung der/ des Sorgeberechtigten benötigt.
 

Die Empfehlung des BDMP LV NRW für die Arbeit im Jugendbereich: Alle Jugendlichen legen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Stichtag ist der Geburtstag) eine Einverständniserklärung der/ des Sorgeberechtigten bei jedem Training/ Wettkampf vor. Diese Einverständniserklärung muss immer dort vorliegen, wo der Jugendliche gerade schießt.